... Gesetz zur Änderung des Strafgesetzbuchs - Strafzumessung bei kulturellen und religiösen Prägungen
Gesetzliche Regelung zur Strafzumessung bei kulturell oder religiös geprägten Straftaten: Klarstellung betr. verfassungsmäßige Ordnung der Bundesrepublik als Grundlage der Würdigung der Tatumstände, Begrenzung der Berücksichtigung tatrelevanter kultureller oder religiöser Prägungen des Täters auf eingeschränkte Unrechtseinsicht und eingeschränkte Steuerungsfähigkeit;<br /> Änderung § 46 Strafgesetzbuch