Gesetz zur Änderung des Strafgesetzbuchs - Strafbarkeit der Genitalverstümmelung
Einstufung aller Formen weiblicher Genitalverstümmelungen als schwere Körperverletzung, Aufnahme in den Auslandstatenkatalog;<br /> Änderung §§ 5 und 226 Strafgesetzbuch<br /> <br /> Bezug: Wiedervorlage des Gesetzentwurfs auf BT BT-Drs 16/12910 (GESTA 16. WP C215) in geringfügig geänderter Fassung<br /> Gesetz zur Stärkung der Rechte von Verletzten und Zeugen im Strafverfahren (2. Opferrechtsreformgesetz), siehe GESTA 16. WP C205<br /> Siehe auch GESTA C155 sowie C002 und C178