Gesetz zur Änderung des Strafgesetzbuchs, des Jugendgerichtsgesetzes, der Strafprozessordnung und weiterer Gesetze
Effizienzsteigerung der Strafverfolgung: Ausweitung des Fahrverbots als Sanktionsmittel auf alle Straftaten auch außerhalb der Verkehrsdelikte, Strafverschärfung bei organisierter Schwarzarbeit, Einschränkung des Richtervorbehalts für eine Blutentnahme bei Straßenverkehrsdelikten, erleichterte Strafzurückstellung zugunsten einer Therapie bei suchtbedingter Freiheitsstrafe, Datenübermittlungsbefugnisse von Bewährungshelfern an Polizei und Vollzugseinrichtungen; Umsetzung europarechtlicher Vorgaben: Änderung betr. Strafbarkeit der Tötung von streng geschützten wildlebenden Tieren und Pflanzen;<br /> Änderung §§ 44 und 266a Strafgesetzbuch, §§ 8 und 89a Jugendgerichtsgesetz, §§ 81a, 454b, 458, 481 und 487 Strafprozessordnung, § 46 Gesetz über Ordnungswidrigkeiten, § 25 Straßenverkehrsgesetz sowie einzelner §§ Bundesnaturschutzgesetz, Folgeänderung in 1 weiteren Gesetz<br /> <br /> Bezug: Richtlinie 2008/99/EG vom 19. November 2008 über den strafrechtlichen Schutz der Umwelt (ABl. L 328, 06.12.2008, S. 28)<br /> Siehe auch GESTA C018 und 17. WP C054<br /> <br /> <strong>Beschlussempfehlung des Ausschusses: </strong>Übernahme und Weiterführung der Regelungsinhalte durch den Gesetzentwurf der BRg auf BR-Drs 796/16 GESTA C143