Gesetz zur Änderung des Strafgesetzbuches und des Tierschutzgesetzes
Verbesserung des Tierschutzrechts im strafrechtlichen Bereich: Übernahme der Strafvorschrift gegen Tierquälerei in das Strafgesetzbuch, Erhöhung des Strafrahmens bei Tierquälereien durch Garanten des Tierwohls (Tierhalter, Tierbetreuer, Amtsträger, etc.) sowie bei gewerbsmäßiger und bandenmäßiger Begehung, Schließung von Strafbarkeitslücken bei leichtfertiger und bei versuchter Tierquälerei;<br /> Neufassung § 141 Strafgesetzbuch, Aufhebung § 17 sowie Änderung §§ 19 und 20 Tierschutzgesetz<br /> <br /> Bezug: Bülte, Jens: Reform des Tierschutzkriminalstrafrechts zur effektiven Bekämpfung von Tierquälerei – Entwurf einer Strafvorschrift gegen die Tierquälerei im Strafgesetzbuch (Gutachten im Auftrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen)