Gesetz zur Änderung des Strafgesetzbuches und des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten (G-SIG: 12020886)
<b>Bezug:</b> Siehe auch C96 <br><br><b>Inhalt:</b> Eingrenzung der Strafbarkeit des sog. "Schwarzfahrens" durch Streichung der Tatbestandsalternative des Erschleichens der "Beförderung durch ein Verkehrsmittel" in § 265a Abs. 1 Strafgesetzbuch, dafür Schaffung eines Bußgeldtatbestands durch einen neuen § 118a Gesetz über Ordnungswidrigkeiten. Es entstehen keine Kosten. <br><br><b>Nebenschlagwörter:</b> Schwarzfahrer/Eingrenzung der Strafbarkeit des Schwarzfahrens * Ordnungswidrigkeit/Einführung § 118a OWiG betr. Schwarzfahren