Gesetz zur Änderung des Strafgesetzbuches und des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten (G-SIG: 12020388)
<strong>Bezug:</strong> Siehe auch C205 <br /> <br /> <strong>Inhalt:</strong> Entkriminalisierung des sog. "Schwarzfahrens" mit öffentlichen Verkehrsmitteln: Beschränkung des bisherigen Straftatbestands auf gröbliche und wiederholte Verstöße, dafür Neueinführung eines Bußgeldtatbestands; Änderung des § 265a Strafgesetzbuch und Einführung eines § 118a Gesetz über Ordnungswidrigkeiten. Es entstehen keine Kosten. <br /> <br /> <strong>Nebenschlagwörter:</strong> Schwarzfahrer/Entkriminalisierung des Schwarzfahrens * Ordnungswidrigkeit/Einführung § 118a OWiG betr. Schwarzfahren