... Gesetz zur Änderung des Strafgesetzbuches - Umsetzung europäischer Vorgaben zum Sexualstrafrecht
<strong>Umsetzung der Lanzarote-Konvention und der Istanbul-Konvention des Europarates sowie einer EU-Richtlinie betr. Schutz von Kindern gegen sexuelle Ausbeutung durch Ausweitung des Auslandstatenkatalogs und Änderungen insbes. im Bereichen Schutz vor sexuellem Missbrauch sowie den Bereichen Kinderpornographie und Jugendpornographie und Recht am eigenen Bild, weitere Änderungen:</strong><br /> Erstreckung deutschen Strafrechts auf Auslandstaten unabhängig vom Recht des Tatorts (nicht einvernehmliche sexuelle Handlungen und sexuellen Handlungen mit und an Kindern, Zwangsheirat, Genitalverstümmelung und Zwangssterilisation), Ruhen von Verjährungen, klarstellende systematische und redaktionelle Änderungen betr. Volksverhetzung, Anleitung zu Straftaten und Gewaltdarstellungen, Ausschärfung betr. Missbrauch von Schutzbefohlenen (verwandtschaftliches Umfeld und häusliche Gemeinschaft, Obhut zur Erziehung und Ausbildung) sowie betr. sexuellen Missbrauch von Jugendlichen; zahlreiche Einzeländerungen und Verschärfungen im Bereich Kinder und Jugendpornographie einschl. Zugänglichmachung und Abruf sowie live-Darbietungen; Strafbarkeit bloßstellender Bildaufnahmen sowie Aufnahmen unbekleideter Personen, Aufnahme als relatives Antragsdelikt und Privatklagedelikt; Klarstellung zum Schriftenbegriff und Einbeziehung von IuK-Technologien in versch. Strafnormen; geschlechtsneutrale Formulierungen;<br /> Änderung §§ 5, 76b, 130, 130a und 131, 174, 176, 182 und 184 sowie 194, 201a und 205, Neufassung §§ 184a bis 184e und Folgeänderung weiterer §§ Strafgesetzbuch, Änderung § 374 Strafprozessordnung sowie Folgeänderung in weiteren 8 Gesetzen<br /> <br /> Bezug: Vertragsgesetz (Lanzarote-Konvention) s. GESTA XC008<br /> Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt (ETS 210 – Istanbul-Konvention)<br /> Richtlinie 2011/93/EU vom 13. Dezember 2011 zur Bekämpfung des sexuellen Missbrauchs und der sexuellen Ausbeutung von Kindern sowie der Kinderpornographie sowie zur Ersetzung des Rahmenbeschlusses 2004/68/JI (ABl. L 335, 17.12.2011, S. 1; ABl. L 18, 21.01.2012, S. 7)<br /> Entscheidung des Bundesgerichtshofes vom 25. April 2012 zu Missbrauchsvorwürfen gegen Realschullehrer (4 StR 74/12) und des OLG Koblenz vom 29. November 2011 betr. sexuelles Verhältnis zwischen einem Lehrer und einer 14-jährigen (1 Ss 213/11)<br /> Der Gesetzentwurf ist textidentisch mit der Regierungsvorlage auf BR-Drs 422/14 GESTA C026<br /> Siehe auch GESTA C015 und C053<br /> <br /> <strong>Beschlussempfehlung des Ausschusses:</strong> Beweiserleichterung betr. Zwangsheirat im Ausland (Ferienverheiratung); Änderungen und Ergänzungen in den Bereichen Missbrauch von Schutzbefohlenen in häuslicher Gemeinschaft, Kinderpornographie und Jugendpornographie sowie Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs durch Bildaufnahmen (insbes. Zurschaustellung der Hilflosigkeit einer Person, Abbildungen der Nacktheit einer Person);<br /> Erneute Änderung §§ 5, 174, 176, 184b, 184c und 201a Strafgesetzbuch sowie § 374 Strafprozessordnung