... Gesetz zur Änderung des Strafgesetzbuches (... Strafrechtsänderungsgesetz - ... StRÄndG)
Beseitigung von Defiziten im strafrechtlichen Rechtsgüterschutz bei von Vorurteilen und Hass geprägten Straftaten: strafverschärfende Wirkung diskriminierender, menschenverachtender Beweggründe, enumerative Aufzählung, Beachtungspflicht auch im Ermittlungsverfahren, Verhängung und Vollstreckung von Freiheitsstrafen auch unter 6 Monaten statt Geldstrafe, keine Strafaussetzung zur Bewährung bei Freiheitsstrafen von mindestens 6 Monaten;<br /> Änderung §§ 46, 47 und 56 Strafgesetzbuch<br /> <br /> Für die Bundesländer werden sich im Vollzug keine erheblichen Kostensteigerungen ergeben.<br /> <br /> <span style="font-weight: bold">Änderung durch BR-Beschluss:</span> Sicherstellung der Verfolgbarkeit aller Vorurteilstaten, die gegen eine Person als Repräsentant einer bestimmten Gruppe begangen werden: Ersetzung der enumerativen Aufzählung durch die zusammenfassende Beschreibung der Beweggründe oder Zielsetzungen der Taten als "menschenverachtend, fremdenfeindlich und rassistisch"<br /> Erneute Änderung §§ 46, 47 und 56 Strafgesetzbuch