... Gesetz zur Änderung des Strafgesetzbuches (... Strafrechtsänderungsgesetz - ... StRÄndG)
Beseitigung von Defiziten im strafrechtlichen Rechtsgüterschutz bei von Vorurteilen und Hass geprägten Straftaten: strafverschärfende Wirkung menschenverachtender, fremdenfeindlicher oder rassistischer Beweggründe oder Zielsetzungen des Täters, Beachtungspflicht auch im Ermittlungsverfahren, Verhängung und Vollstreckung von Freiheitsstrafen auch unter 6 Monaten statt Geldstrafe, keine Strafaussetzung zur Bewährung bei Freiheitsstrafen von mindestens 6 Monaten;<br /> Änderung §§ 46, 47 und 56 Strafgesetzbuch<br /> <br /> Bezug: Wiedervorlage des Gesetzesantrags auf BR-Drs 572/07 in der Fassung BR-Drs 458/08 (Beschluss) (GESTA 16. WP C124)<br /> Siehe auch GESTA C098/C103