... Gesetz zur Änderung des Strafgesetzbuches - Strafrechtlicher Schutz bei Verunglimpfung der Europäischen Union und ihrer Symbole
Einführung eines Straftatbestandes zum Schutz von Flagge und Hymne der Europäischen Union entsprechend der Regelungen zum Schutz der Symbole der Bundesrepublik Deutschland;<br /> Einfügung § 90c Strafgesetzbuch<br /> <br /> <strong>Redaktionelle Anpassung im BR:</strong> Rechtsförmliche und redaktionelle Änderungen<br /> <br /> <strong>Beschlussempfehlung des Ausschusses:</strong> Ausweitung des Schutzes ausländischer Flaggen durch Verbot jedweder öffentlicher Zerstörung oder Beschädigung, Vereinfachung der Strafverfolgung von Straftaten gegen ausländische Staaten durch Wegfall des Gegenseitigkeitserfordernisses sowie der Strafverfolgungsermächtigung durch die Bundesregierung; redaktionelle Klarstellung zu einem früheren Gesetzgebungsverfahren betr. datenschutzrechtliche Bestimmungen im Strafprozess;<br /> Zusätzliche Änderung §§ 104 und 104a Strafgesetzbuch sowie § 479 Strafprozessordnung<br /> <br /> Bezug: Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/680 im Strafverfahren sowie zur Anpassung datenschutzrechtlicher Bestimmungen an die Verordnung (EU) 2016/679 vom 20. November 2019, GESTA C044