Gesetz zur Änderung des Strafgesetzbuches - Strafbarkeit des Betreibens krimineller Handelsplattformen im Internet
Einführung neuer Straftatbestände für das Betreiben krimineller (vollautomatisierter) Handelsplattformen im Internet sowie für das wissentliche oder absichtliche Bereitstellen von Server-Infrastrukturen für entsprechende Plattformen, Schaffung effektiver Ermittlungsmöglichkeiten: Aufnahme gewerbs- und bandenmäßiger Begehung sowie der Verbrechensqualifikation in die Straftatenkataloge der Telekommunikationsüberwachung, der Onlinedurchsuchung und der Verkehrsdatenerhebung, Legaldefinition des Begriffs Handelsplattform im Internet; Einschränkung von Grundrechten betr. Fernmeldegeheimnis und Unverletzlichkeit der Wohnung;<br /> Einfügung § 127 neu und Umsetzung § 127 alt als § 128 sowie Änderung §§ 5 und 129 Strafgesetzbuch, Änderung §§ 100a, 100b und 100g Strafprozessordnung<br /> <br /> <strong>Beschlussempfehlung des Ausschusses:</strong> Titeländerung (eingebracht als: Gesetz zur Änderung des Strafgesetzbuches - Strafbarkeit des Betreibens krimineller Handelsplattformen im Internet und des Bereitstellens entsprechender Server-Infrastrukturen); Streichung der eigenständigen Strafbarkeit des Bereitstellens von Server-Infrastrukturen, Aufnahme der gewerbs- und bandenmäßigen Geldwäsche sowie des illegalen Handels mit Kulturgütern in den Vergehenskatalog, redaktionelle Korrekturen und Folgeänderungen;<br /> Erneute Änderung § 127 neu sowie weiterer §§ Strafgesetzbuch, erneute Änderung § 100b und zusätzliche Änderung § 100j Strafprozessordnung sowie zusätzliche Änderung § 15b Telemediengesetz und § 23 Telekommunikation-Telemedien-Datenschutz-Gesetz