... Gesetz zur Änderung des Strafgesetzbuches - Strafbarkeit der Werbung für Suizidbeihilfe (... StRÄndG)
Unterbindung der Anpreisung vermeintlich leichten Suizids: Einführung eines strafbewehrten Verbotes grob anstößiger oder zu kommerziellen Zwecken betriebenen Werbung, qualifiziertes Strafmaß bei werbungsbeeinflusstem versuchten oder vollendeten Suizid;<br /> Einfügung § 217 Strafgesetzbuch<br /> <br /> Vollzugsmehraufwand im Rahmen der Strafverfolgung ist möglich, aber nicht hinreichend genau abschätzbar.<br /> <br /> <span style="font-weight: bold">Bezug:</span> Entschließung des Bundesrates (BR-Drs 436/1/08)