... Gesetz zur Änderung des Strafgesetzbuches - Strafbarkeit der Verstümmelung weiblicher Genitalien (... Strafrechtsänderungsgesetz - ... StrÄndG)
Einführung eines Straftatbestandes Genitalverstümmelung, Mindestfreiheitsstrafe ein Jahr und Beginn der Verjährungsfrist mit Volljährigkeit des Opfers, Anpassung der Strafprozessregelungen betr. Berechtigung zur Nebenklage sowie Bestellung eines Rechtsbeistandes;<br /> Änderung §§ 78b und 227 sowie Einfügung § 226a Strafgesetzbuch und Änderung §§ 395 und 397a Strafprozessordnung<br /> <br /> Bezug: Siehe auch GESTA C002 sowie C075 und C155