... Gesetz zur Änderung des Strafgesetzbuches - Stärkung des strafrechtlichen Schutzes vor sogenannten K.-o.-Tropfen
Einbeziehung gefährlicher Mittel in die Qualifikationstatbestände des besonders schweren sexuellen Übergriffs und des besonders schweren Raubs zur Anwendung des erhöhten Strafrahmens (Mindestfreiheitsstrafe von fünf Jahren) auch bei Verabreichung narkotisierender Substanzen;<br /> Änderung §§ 177 und 250 Strafgesetzbuch<br /> <br /> Bezug: Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 08. Oktober 2024 zur Verwendung von K.O.-Tropfen nicht als Verwendung im Sinne eines "gefährlichen Werkzeugs" (5 StR 382/244)