... Gesetz zur Änderung des Strafgesetzbuches - Stärkung des Schutzes von Vollstreckungsbeamten und Rettungskräften
Stärkung des Schutzes von Vollstreckungsbeamten und gleichgestellten Personen sowie der Hilfskräfte von Feuerwehr, Katastrophenschutz und Rettungsdiensten: Trennung von Widerstandshandlungen und tätlichem Angriff bei erhöhtem Strafrahmen für Angriffshandlungen; Ausweitung der gemeinsamen Regelbeispiele für besonders schwere Fälle auf gemeinschaftliche Tatbegehung sowie Verzicht auf die Verwendungsabsicht einer mitgeführten Waffe; Wegfall der Subsidiaritätsklausel betr. Landfriedensbruch;<br /> Änderung §§ 113, Einfügung § 114 neu, Umsetzung § 114 alt und Neufassung als § 115 sowie Änderung §§ 125 und 125a Strafgesetzbuch und Folgeänderungen in weiteren 4 Gesetzen<br /> <br /> Bezug: Vereinbarung im Koalitionsvertrag zum stärkeren Schutz von Polizisten und anderen Einsatzkräften bei gewalttätigen Übergriffen<br /> Der Gesetzentwurf ist textidentisch mit der Regierungsvorlage auf BR-Drs 126/17 GESTA C149<br /> Siehe auch GESTA C060 und C061<br /> <br /> <strong>Beschlussempfehlung des Ausschusses:</strong> Strafbarkeit des Behinderns jedweder hilfeleistenden Person in Unglücksfällen;<br /> Zusätzliche Änderung § 323c Strafgesetzbuch