... Gesetz zur Änderung des Strafgesetzbuches - Stärkung des Schutzes von Vollstreckungsbeamten und Rettungskräften
Regelungen zur besonderen Schutzwürdigkeit von Vollstreckungsbeamten sowie Rettungskräften vor dem Hintergrund zunehmender Gewalttaten gegen diesen Personenkreis: Anhebung des Mindeststrafmaßes betr. den Straftatbestand des tätlichen Angriffs auf Vollstreckungsbeamte von 3 auf 6 Monate Freiheitsstrafe sowie der Mindeststrafe in besonders schweren Fällen des Widerstands gegen oder des tätlichen Angriffs auf Vollstreckungsbeamte von 6 Monaten auf 1 Jahr Freiheitsstrafe;<br /> Änderung §§ 113 und 114 Strafgesetzbuch<br /> <br /> Bezug: Siehe auch GESTA C108, C116 sowie C122