... Gesetz zur Änderung des Strafgesetzbuches - Gesetz zur strafrechtlichen Harmonisierung von § 252 Strafgesetzbuch
Ausweitung der strafbaren sog. Besitzerhaltungsabsicht bei Gewaltanwendung zur Erfolgssicherung bei Diebstahl (sog. räuberischer Diebstahl) auf die Besitzerhaltungsabsicht zugunsten Dritter zwecks Gleichstellung von räuberischem Diebstahl mit Diebstahl oder Raub zugunsten Dritter<br /> Änderung § 252 Strafgesetzbuch