Gesetz zur Änderung des Strafgesetzbuches - Geschlechtsneutrale Ausgestaltung des Exhibitionismustatbestands
Schließung der Strafbarkeitslücke in Bezug auf exhibitionistische Handlungen, Ausweitung des potentiellen Täterkreises auf alle Personen unabhängig von ihrem Geschlecht, geschlechtsneutrale Formulierung (Ersetzung des Begriffs "Mann" durch "Person");<br /> Änderung § 183 Strafgesetzbuch