... Gesetz zur Änderung des Strafgesetzbuches (G-SIG: 14019413)
<b>Bezug:</b> Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur strafrechtlichen Einziehung als Rechtsinstitut (2 BvR 195/92 vom 22. Mai 1995) Siehe auch B056 <br><br><b>Inhalt:</b> Änderung des § 74 Strafgesetzbuch: Möglichkeit der Einziehung von Tatmitteln (u.a. von Kampfhunden) auch bei fahrlässig begangenen Straftaten. Es entstehen nur geringe Kosten durch Vollzugsaufwand. <br><br><b>Nebenschlagwörter:</b> Erweiterter Verfall/Erweiterter Verfall bei Fahrlässigkeit * Kampfhund/Einziehung von Kampfhunden