Gesetz zur Änderung des Strafgesetzbuches
Sicherung von Vollzug sowie Sicherheit und Ordnung bei Freiheitsentziehungen: Einführung eines neuen Straftatbestandes der Vollzugsgefährdung betr. Versorgung eines Gefangenen oder Verwahrten mit Waffen oder anderen vollzugsgefährdenden Gegenständen, strafverschärfende Regelbeispiele;<br /> Neufassung § 122 Strafgesetzbuch<br /> <br /> Mögliche Mehrkosten durch stärkere Arbeitsbelastung der Strafverfolgungsbehörden und Gerichte sind nicht bezifferbar.