... Gesetz zur Änderung des Strafgesetzbuches
<span>Erweiterung der Strafbestimmung „Vorbereitung eines Angriffskrieges“ auf die Auslösung, Durchführung oder Unterstützung eines Angriffskrieges sowie die Beteiligung daran;<br /> Änderung § 80 StGB<br /> <br /> Den öffentlichen Haushalten entstehen keine Kosten.</span>