Gesetz zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes (G-SIG: 15019165)
<b>Inhalt:</b> Änderung § 6a Straßenverkehrsgesetz: Flexibilisierung der Erhebung von Parkgebühren in den Kommunen, Ermächtigung der Landesregierungen zum Erlass von Gebührenordnungen zur Festsetzung der Parkgebühren. Den öffentlichen Haushalten entstehen keine Kosten. <br><br><b>Nebenschlagwörter:</b> Parkgebühren/Flexibilisierung der Erhebung von Parkgebühren in den Kommunen