Gesetz zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes (G-SIG: 13020539)
<b>Inhalt:</b> Änderung § 26 Abs. 2 Straßenverkehrsgesetz: Übertragung von Aufgaben zur Erforschung von Ordnungswidrigkeiten im ruhenden Straßenverkehr auf Personen des Privatrechts, Unterstellung dieser Personen unter die Aufsicht der Polizeibehörden. Ländern und Kommunen entstehen Sachmittelkosten in jeweils auszuhandelnder Höhe, die durch Einsparungen bei den Polizeibehörden kompensiert werden. <br><br><b>Nebenschlagwörter:</b> Ordnungswidrigkeit/Erforschung von Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr durch Personen des Privatrechts * Verkehrsforschung/ Erforschung von Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr durch Personen des Privatrechts