Gesetz zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes (G-SIG: 13020216)
<b>Bezug:</b> Siehe auch "Promillegesetz" C171 <br><br><b>Inhalt:</b> Änderung § 24a Straßenverkehrsgesetz: Bewehrung des Führens von Kraftfahrzeugen unter dem Einfluß von bestimmten Rauschmitteln als Ordnungswidrigkeit mit Geldbuße und Fahrverbot, Aufführung der berauschenden Mittel in einer gesonderten Anlage zum Straßenverkehrsgesetz. Im Bereich des Bundes entstehen keine Mehrkosten. Auswirkungen auf die Haushalte der Länder und Gemeinden sind nicht quantifizierbar. <br><br><b>Änderungen aufgrund der Ausschußempfehlung:</b> Folgeänderung § 25 Abs. 1 Satz 2, Einfügung § 28b: Bewertung von Verstößen mit zwei Punkten beim Verkehrszentralregister. <br><br><b>Nebenschlagwörter:</b> Fahrverbot/Verbot des Führens von Kraftfahrzeugen unter Drogeneinfluß * Droge/Verbot des Führens von Kraftfahrzeugen unter Drogeneinfluß * Rauschgift/Verbot des Führens von Kraftfahrzeugen unter Einfluß von Rauschmitteln