... Gesetz zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes (G-SIG: 12020436)
<b>Bezug:</b> Siehe auch J23 <br><br><b>Inhalt:</b> Verwendung der Parkgebühren der Gemeinden zur direkten Förderung des Öffentlichen Personennahverkehrs; Änderung § 6a Straßenverkehrsgesetz. Bund und Länder werden nicht mit Mehrkosten belastet. <br><br><b>Änderungen aufgrund der Ausschußempfehlung:</b> Streichung § 6a Abs. 6 Satz 3 Straßenverkehrsgesetz: Aufhebung jeder Zweckbindung für die Verwendung der Parkgebühren. <br><br><b>Nebenschlagwörter:</b> Öffentlicher Personennahverkehr/Verwendung der Parkgebühren zur Förderung des ÖPNV