Gesetz zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes (G-SIG: 12020228)
<strong>Bezug:</strong> Art. 8 in Verbindung mit Anlage I Kap. XI Sachgebiet B Abschnitt III Nr. 1a des Einigungsvertrages (s. GESTA 11. WP XR04, Abschlußband S. 780); Rechtsprechung zur Fahruntüchtigkeit (vgl. BGH-Beschluß vom 28.06.1990 - VerkMitt S. 65) Siehe auch J15 <br /> <br /> <strong>Europäische Impulse:</strong> Vorschlag für eine Richtlinie des Rates über den zulässigen Blutalkoholgehalt von Kraftfahrern (BR Drs. 70/89) <br /> <br /> <strong>Inhalt:</strong> Rechtliche Harmonisierung der mit dem Einigungsvertrag entstandenen unterschiedlichen Anwendung des Promille-Wertes durch Absenkung der Alkohol-Promille-Grenze auf 0,5 Promille, Bindung des Regelfahrverbots bei Verstößen an den bisherigen Grenzwert von 0,8 Promille, keine Anwendung der 0,8 Promille-Regelung bis zum 31.12.1992 in den neuen Bundesländern, Einführung der Atemalkoholanalyse, Anhebung der Höchstgrenzen für Geldbußen bei Verkehrsordnungswidrigkeiten; Änderung der §§ 24 und 25 des Straßenverkehrsgesetzes. Bund, Länder und Gemeinden werden nicht mit Kosten belastet. <br /> <br /> <strong>Nebenschlagwörter:</strong> Blutalkoholgehalt/Herabsetzung der Alkohol-Promille-Grenze auf 0,5 Promille * Fahrverbot/Fahrverbot bei 0,8 Promille * Geldbuße/ Anhebung der Höchstgrenzen für Geldbußen bei Verkehrsordnungswidrigkeiten