Gesetz zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes (G-SIG: 10020619)
<strong>Bezug:</strong> Abtrennung als Artikel 4 des "Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Bundesdatenschutzgesetzes, des Verwaltungsverfahrensgesetzes, des Bundesverfassungsschutzgesetzes und des Straßenverkehrsgesetzes" (BT-Drs 10/5343, B090)<br /> <br /> <strong>Inhalt:</strong> Führung und Nutzung des Zentralen Fahrzeugregisters und der Datei "entzogene Fahrerlaubnisse" beim Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) sowie der örtlichen Fahrzeugregister bei den Zulassungsstellen, insbesondere durch detaillierte Bestimmungen zur Datenerhebung im Rahmen des Zulassungsverfahrens, zur Speicherung von Daten in den Registern, zur Erteilung von (konventionellen) Auskünften sowie zu Art und Umfang von Datenübermittlungen durch Abruf im automatisierten Verfahren; Inkrafttreten des Gesetzes am 15.2.1987, Änderung der §§ 30 bis 46 Straßenverkehrsgesetz. Es entstehen geringfügige Kosten.<br /> <br /> <strong>Nebenschlagwörter:</strong> Datenverarbeitung * Kraftfahrt-Bundesamt/Regelungen zur Führung und Nutzung des Zentralen Fahrzeugregisters und der Datei "entzogene Fahrerlaubnisse" beim Kraftfahrt-Bundesamt * Fahrerlaubnis für Kraftfahrzeuge/Regelungen zur Führung und Nutzung des Zentralen Fahrzeugregisters und der Datei "entzogene Fahrerlaubnisse" beim Kraftfahrt-Bundesamt * Zulassung von Kraftfahrzeugen/Regelungen zur Führung und Nutzung der örtlichen Fahrzeugregister bei den Zulassungsstellen * Sicherheitsgesetze/Präzisierung der Rechtsgrundlagen für die Erhebung personenbezogener Daten im Rahmen der Sicherheitsgesetze * Personenbezogene Daten/Präzisierung der Rechtsgrundlagen für die Erhebung personenbezogener Daten im Rahmen der Sicherheitsgesetze