Gesetz zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes (G-SIG: 09020268)
<b>Bezug:</b> Siehe C41(S. 459) für die Eintragungsgrenze bei Bußgeldbescheiden <br><br><b>Inhalt:</b> Anhebung der Eintragungsgrenze von Bußgeldbescheiden in das Verkehrszentralregister von 40 auf 80 DM, Änderung der §§ 26 und 28 StVG. Das Gesetz verursacht keine Kosten. Beim Kraftfahrbundesamt kann die Verringerung der Eintragungen zu Kosteneinsparungen führen. <br><br><b>Änderungen aufgrund der Ausschußempfehlung:</b> Änderungen. <br><br><b>Nebenschlagwörter:</b> Bußgeldbescheid * Verkehrszentralregister