Gesetz zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes
Sicherstellung einer Mitwirkungsmöglichkeit des Bundestages durch einen Einspruchsvorbehalt beim Erlass von Rechtsverordnungen und allgemeinen Verwaltungsvorschriften im Straßenverkehrsrecht;<br /> Änderung §§ 6 und 24 Straßenverkehrsgesetz<br /> <br /> <strong>Antrag des Ausschusses:</strong> Beschränkung des Einspruchsvorbehalts auf Rechtsverordnungen, redaktionelle Änderungen;<br /> Erneute Änderung § 6 und Streichung der vorgesehenen Änderung in § 24 Straßenverkehrsgesetz<br /> <br /> <strong>Angenommener Änderungsantrag: </strong>Übermittlung des Entwurfs von Verwaltungsvorschriften an den Bundestag zur Kenntnis;<br /> Erneute Änderung § 6 Straßenverkehrsgesetz<br /> <br /> <strong>Antrag des Vermittlungsausschusses:</strong> Streichung des Einspruchsvorbehalts, Übermittlung des Entwurfs von Verwaltungsvorschriften an den Bundestag zur Kenntnis;<br /> Erneute Änderung § 6 Straßenverkehrsgesetz