Gesetz zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes
Zur Aufrechterhaltung der Einsatzfähigkeit der Freiwilligen Feuerwehren, der Rettungsdienste, des technischen Hilfsdienstes und des Katastrophenschutzes Übertragung der bisherigen Regelungen betr. Sonderfahrberechtigung für Einsatzfahrzeuge bis 4,75 t auf Fahrzeuge bis 7,5 t, organisationsinterne Einweisung und Prüfung, Ausweitung der Sonderfahrberechtigung auf das Führen von Fahrzeugkombinationen;<br /> Änderung §§ 2 und 6 Straßenverkehrsgesetz; Verordnungsermächtigung <br /> <br /> Den öffentlichen Haushalten entstehen keine Kosten. <span style="font-weight: bold;"><br /> <br /> Änderung durch BR-Beschluss: </span>Klarstellung betr. Gültigkeit der Sonderfahrberechtigung ausschließlich für ehrenamtlich Tätige;<br /> erneute Änderung § 2 Straßenverkehrsgesetz<span style="font-weight: bold;"><br /> <br /> Bezug:</span> Entschließung des Bundesrates vom 10. Juli 2009, BR-Drs 642/09 (Beschluss) <br /> Unzureichende Regelung im Fünften Gesetz zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes (Gesta 16. WP-J054)<br /> Siehe auch J009