Gesetz zur Änderung des Steuerbeamten-Ausbildungsgesetzes (G-SIG: 10020040)
<b>Inhalt:</b> Änderung des § 3 des Steuerbeamten-Ausbildungsgesetzes: Öffnung der Laufbahn des mittleren Dienstes in der Steuerverwaltung für Absolventen von Hauptschulen. Durch die Vorschaltung eines Dienstanfängerjahres ergeben sich zusätzliche Kosten, die von der Anzahl der Dienstanfänger abhängig sind; z.Z. betragen die Kosten pro Jahr und Person in Baden- Württemberg 7500 DM. <br><br><b>Nebenschlagwörter:</b> Mittlerer Dienst * Hauptschüler * Beamtenausbildung