Gesetz zur Änderung des Steinkohlefinanzierungsgesetzes
Streichung der Revisionsklausel (Überprüfung der Vereinbarung zum Ausstieg aus dem subventionierten Steinkohlenbergbau durch den Bundestag nach Berichterstattung durch die Bundesregierung) wegen der Unmöglichkeit einer eventuellen Revision aufgrund des von der EU-Kommission vorgelegten Verordnungsvorschlags;<br /> Änderung § 1 Steinkohlefinanzierungsgesetz<br /> <br /> Bezug: EU-Verordnungsvorschlag über staatliche Beihilfen zur Erleichterung der Stilllegung nicht wettbewerbsfähiger Steinkohlebergwerke