Gesetz zur Änderung des Stammzellgesetzes (G-SIG: 16019088)
Abschaffung des Stichtags 1. Januar 2002 für die Einfuhr und Verwendung von embryonalen Stammzellen, Wegfall der Strafbarkeit der Beteiligung deutscher Forscher an Forschungsarbeiten im Ausland, parlamentarische Überprüfung des Gesetzes fünf Jahre nach seiner Änderung;<br /> Änderung §§ 4 und 13, Einfügung § 15a Stammzellgesetz<br /> <p>Es fallen keine zusätzlichen Kosten an.<br /> <br /> <strong>Bezug:</strong> Stammzellgesetz vom 28.6.2002, BGBl I, Nr. 42 S. 2277 (s. GESTA 14. WP 1-K14) <br /> Wiedervorlage des in der 15. WP auf BT-Drs 15/5584 eingebrachten Gesetzentwurfs, der seinerzeit nicht beraten wurde (s. GESTA 15. WP 1-K17)<br /> Siehe auch K010, K011, K012 und K013<br /> <br /> <strong>Nebenschlagwörter:</strong> Stammzelle/Abschaffung der Befristung für die Einfuhr und Verwendung von embryonalen Stammzellen</p> <p> </p>