Gesetz zur Änderung des Stammzellgesetzes
<span>Ermöglichung weiterer Forschung mit bereits existierenden Stammzelllinien bei Erhalt des Embryonenschutzes: Verschiebung des Stichtags der Gewinnung für die Zulassung der Einfuhr auf den 1. Mai 2007, Klarstellung des Anwendungsbereichs auf das Inland;<br /> Änderung §§ 2, 4 und 13 Stammzellgesetz<br /> <br /> Es entstehen keine zusätzlichen Kosten.<br /> <br /> <strong>Bezug: </strong>Siehe auch K001, K011, K012 und K013</span>