Gesetz zur Änderung des Staatsangehörigkeitsgesetzes (Staatsangehörigkeitsänderungsgesetz)
Erhöhung der Anforderungen an den Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit: Sicherung des Lebensunterhalts (auch für unterhaltsberechtigte Familienangehörige) in den letzten 5 Jahren vor Antragstellung ohne Inanspruchnahme von Leistungen der Grundsicherung, Anhebung nachzuweisender Sprachkenntnisse für die Anspruchseinbürgerung auf das Sprachniveau Deutsch B2 (bei Einbürgerung international Schutzberechtigter B1), Streichen von Ausnahme- bzw. Härtefallregelungen betr. Einbürgerung von Personen mit extremistischem Hintergrund und bei Verurteilungen wegen einer Straftat;<br /> Änderung §§ 8, 9 und 10 Staatsangehörigkeitsgesetz sowie § 44a Aufenthaltsgesetz