Gesetz zur Änderung des Staatsangehörigkeitsgesetzes (G-SIG: 14019588)
<strong>Bezug:</strong> Gesetz zur Reform des Staatsangehörigkeitsrechts, BGBl I 1999, Nr. 38 S. 1618 (s. B019); der Gesetzentwurf ist textidentisch mit der Regierungsvorlage auf BR Drs 53/01 B079 (BT-Drs 14/5654) und dem Fraktionsentwurf auf BT-Drs 14/4537; zusammengeführt mit dem Fraktionsentwurf BT-Drs 14/4537 und dem Gesetzentwurf der Bundesregierung BT-Drs 14/5654<br /> <br /> <strong>Inhalt:</strong> Verlängerung der Frist für den Einbürgerungsantrag um zwei Jahre bis zum 31.12.2002 bei den nach dem 1.1.1990 und vor dem 1.1.2000 in Deutschland geborenen Kindern ausländischer Eltern, Senkung der Einbürgerungsgebühr für minderjährige ausländische Kinder von grundsätzlich 500 DM auf einheitlich 100 DM; Änderung §§ 38 und 40b Staatsangehörigkeitsgesetz sowie § 90 Ausländergesetz. Die Einbürgerung nach dem Staatsangehörigkeitsgesetz oder dem Ausländergesetz ist nicht kostendeckend.<br /> <br /> <strong>Nebenschlagwörter:</strong> Ausländisches Kind/Verlängerung der Antragsfrist für die Einbürgerung ausländischer Kinder * Einbürgerung/Verlängerung der Antragsfrist für die Einbürgerung ausländischer Kinder * Ausländergesetz/Änderung § 90 AuslG betr. Erleichterung der Einbürgerung ausländischer Kinder