Gesetz zur Änderung des Staatsangehörigkeitsgesetzes
Aufhebung der Optionspflicht (Entscheidung zwischen deutscher und ausländischer Staatsangehörigkeit nach Vollendung der Volljährigkeit) mit Wiedereinbürgerungsmöglichkeit nach Aufgabe der deutschen Staatsangehörigkeit aufgrund der Optionspflicht bzw. der Zusage einer Beibehaltung nach Wiedererwerb der aufgegebenen ausländischen Staatsagehörigkeit, Gebührenregelungen;<br /> Neufassung § 29, Aufhebung § 34 und Änderung § 38 Staatsangehörigkeitsgesetz<br /> <br /> Bezug: Siehe auch GESTA B007/B012 und B013