Gesetz zur Änderung des Staatsangehörigkeitsgesetzes
<span>Aufhebung der Optionspflicht (Entscheidung zwischen deutscher und ausländischer Staatsangehörigkeit nach Vollendung der Volljährigkeit);<br /> Aufhebung §§ 29 und 34 sowie Änderung § 38 Staatsangehörigkeitsgesetz<br /> <br /> Durch Wegfall des Optionsverfahrens werden Verwaltungskosten eingespart.</span>