Gesetz zur Änderung des Staatsangehörigkeitsgesetzes
Strafrechtliche Ahndung von Täuschungverhalten in staatsangehörigkeitsrechtlichen Verfahren; Einfügung § 42 Staatsangehörigkeitsgesetz<br /> <br /> Es entstehen keine Kosten.<br /> <br /> <strong>Bezug:</strong> Anlehnung an strafrechtliche Regelung im Aufenthaltsgesetz bei unrichtigen Angaben im Asylverfahren