... Gesetz zur Änderung des Staatsangehörigkeitsgesetzes
Verankerung eines Anspruchs auf Einbürgerung für alle Personen und ihre Nachkommen, die infolge einer Verfolgung durch das NS-Regime die deutsche Staatsangehörigkeit verloren bzw. nicht erworben haben, Einbürgerungsanspruch bei Vorliegen eines Wiedergutmachungsinteresses und Konkretisierung für bestimmte Fallgruppen, Gebührenfreiheit;<br /> Einfügung § 15 und Änderung § 38 Staatsangehörigkeitsgesetz