Gesetz zur Änderung des Sozialgesetzbuches - Fünftes Buch - (G-SIG: 12020095)
<b>Bezug:</b> § 4 des Gesetzes der ehemaligen DDR über die Unterbrechung der Schwangerschaft, der vom Einigungsvertrag nicht übernommen wurde; Beschluß der Konferenz der Gesundheitsminister der neuen Bundesländer <br><br><b>Inhalt:</b> Änderung des § 310 5. Buch SGB (Überleitungsregelung gem. Einigungsvertrag Anl. I, Kap. VIII, Abschnitt II, Ziff. I): Übernahme der Kosten für vom Arzt verordnete empfängnisverhütende Mittel bis zum 31. Dezember 1994 durch die gesetzliche Krankenversicherung, insbesondere zur Vermeidung eines Anstiegs von Schwangerschaftsabbrüchen in den neuen Bundesländern. Es entstehen keine Kosten. <br><br><b>Nebenschlagwörter:</b> Empfängnisverhütung/Übernahme der Kosten für Kontrazeptiva in den neuen Ländern durch die Kassen * Neue Bundesländer/Übernahme der Kosten für Kontrazeptiva in den neuen Ländern durch die Kassen