Gesetz zur Änderung des Sozialgerichtsgesetzes (G-SIG: 13020813)
<b>Bezug:</b> Mahnverfahren für die private Krankenversicherung gem. §§ 688ff ZPO <br><br><b>Inhalt:</b> Entlastung der Sozialgerichte von Streitigkeiten wegen rückständiger Beiträge an die private Pflegeversicherung durch Übertragung der Zuständigkeit an die Amtsgerichte, mögliche Rückübertragung bei Widerspruch gegen den Mahnbescheid oder Einspruch gegen den Vollstreckungsbescheid an das Sozialgericht auf Antrag eines Beteiligten; Änderung der §§ 57 und 199 sowie Einfügung des § 182a Sozialgerichtsgesetz, Änderung § 116 Bundesgebührenordnung für Rechtsanwälte sowie der Anlagen zur Verordnung zur Einführung von Vordrucken für das Mahnverfahren bei Gerichten, die das Verfahren maschinell bearbeiten. Es entstehen keine Kosten. <br><br><b>Änderungen aufgrund der Ausschußempfehlung:</b> Titeländerung (eingebracht als: Gesetz zur Änderung des Sozialgerichtsgesetzes); zeitliche Befristung des Gerichtsbescheids, Vorschriften für das Mahnverfahren, Wegfall entbehrlicher Vorschriften. <br><br><b>Nebenschlagwörter:</b> Pflegeversicherung/Übertragung des Mahnverfahrens wegen rückständiger Beiträge an die private Pflegeversicherung auf die Amtsgerichte * Amtsgericht/Übertragung des Mahnverfahrens wegen rückständiger Beiträge an die private Pflegeversicherung auf die Amtsgerichte * Versicherungsbeitrag/Übertragung des Mahnverfahrens wegen rückständiger Beiträge an die private Pflegeversicherung auf die Amtsgerichte * Bundesgebührenordnung für Rechtsanwälte/Änderung § 116 BRAGO betr. Sozialgerichtsgesetz * Vordruck/Änderung der Anlagen VO zur Einführung von Vordrucken für das Mahnverfahren bei Gerichten, die das Verfahren maschinell bearbeiten betr. Sozialgerichtsgesetz * Mahnverfahren gem.Zivilprozeßordnung/Änderung der Anlagen VO zur Einführung von Vordrucken für das Mahnverfahren bei Gerichten, die das Verfahren maschinell bearbeiten betr. Sozialgerichtsgesetz