Gesetz zur Änderung des Sozialgerichtsgesetzes
Straffung und Vereinfachung des Verfahrens: Einführung des Vorverfahrens in allen Bereichen, Ausdehnung der Sprungrevision, Einschränkung der Verfahrensrevision bei gleichzeitiger Einführung der Nichtzulassungsbeschwerde;<br /> Änderung zahlreicher §§ Sozialgerichtsgesetz sowie §§ 368b, 368m und 368n Reichsversicherungsordnung; Neufassungsermächtigung<br /> <br /> Bezug: Wiedervorlage des Gesetzentwurfs auf BT-Drucksache VI/2006 in geänderter Fassung<br /> <br /> <strong>Antrag des Ausschusses:</strong> Änderungen