Gesetz zur Änderung des Soldatengesetzes und des Vertrauensmänner-Wahlgesetzes
Neugliederung der Wahlbereiche für Vertrauensmänner oder Soldatenvertreter, Vereinfachung des Wahlverfahrens für kurzfristig bestehende Wählergruppen, Erweiterung der Befugnisse des Vertrauensmannes und der Pflichten des Disziplinarvorgesetzten sowie Vereinheitlichung der Wahltermine für Personalratswahlen des zivilen und des militärischen Personals;<br /> Änderung §§ 35, 35a, 35b, 70 Soldatengesetz und verschiedener §§ Vertrauensmänner-Wahlgesetz<br /> <br /> <strong>Antrag des Ausschusses: </strong>Änderungen