Gesetz zur Änderung des Siebten Buches Sozialgesetzbuch - Einschränkung der Versicherungspflicht bei privat genutzten Forstflächen
Herausnahme von Eigentümern ausschließlich privat genutzter Forstgrundstücke ohne Gewinnerzielungsabsicht, insbesondere Waldflächen, aus der Pflichtversicherung in der gesetzlichen Unfallversicherung;<br /> Änderung §§ 6 und 123 Siebtes Buch Sozialgesetzbuch