Gesetz zur Änderung des Sexualstrafrechts - §§ 177 bis 179, 184c StGB (G-SIG: 12020222)
<strong>Bezug:</strong> Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGHSt 16, 175 f; BGH NStZ 1985, 71; NStZ 1981, 218; BGHSt 23, 126) Siehe auch C25 und C94 <br /> <br /> <strong>Inhalt:</strong> Änderung der §§ 177 bis 179 und 184c Strafgesetzbuch: Ausdehnung des Anwendungsbereichs auf Tathandlungen innerhalb der Ehe, Legaldefinition des Gewaltbegriffs, Gleichstellung des analen und oralen Geschlechtsverkehrs mit dem Begriff "Beischlaf", dadurch Einbeziehung von Männern in den Schutzbereich des § 177 StGB. Es entstehen keine Kosten. <br /> <br /> <strong>Nebenschlagwörter:</strong> Strafgesetzbuch/Änderung der §§ 177 bis 179 sowie des § 184c StGB betr. Sexualstrafrecht * Ehe/Anwendung des Sexualstrafrechts im ehelichen Bereich * Sexualstraftat/Änderung der §§ 177 bis 179 sowie des § 184c StGB betr. Sexualstrafrecht * Vergewaltigung/Strafbarkeit der Vergewaltigung in der Ehe gem. § 177 StGB * Geschlechtsverkehr/ Gleichstellung von oralem und analem Verkehr mit dem strafrechtlichen Beischlafsbegriff * Mann/Ausdehnung des Straftatbestands "Vergewaltigung" auf Männer als Tatopfer * Beischlaf/Gleichstellung von oralem und analem Verkehr mit dem strafrechtlichen Beischlafsbegriff