Gesetz zur Änderung des Seesicherheits-Untersuchungs-Gesetzes und zur Änderung sonstiger schifffahrtsrechtlicher Vorschriften
Anpassung an die EU-Richtlinie: Begriffsbestimmungen und Legaldefinition "Seeunfall" sowie Änderungen in den Bereichen Entscheidungen über die Untersuchungsdurchführung und Meldepflichten, Teilnahme an den Untersuchungen anderer Staaten und Monitoring der Sicherheitsempfehlungen; Entkopplung vom Flugunfall-Untersuchungs-Gesetz durch Überführung der Regelungen und seetypische Anpassung in den Bereichen Untersuchungsdurchführung, Berichterstattung, Untersuchungskammer und allgemeine Vorschriften;<br /> Änderung §§ 1, 12, 13, 16 und Anlage, Neufassung §§ 11, 17 und 18, Einfügung §§ 1a und 20 bis 36, Aufhebung §§ 15 und 19 sowie Folgeänderung in zahlr. weiteren §§ Seeunfall-Untersuchungs-Gesetz, Verordnungsermächtigung, Bekanntmachungserlaubnis<br /> <br /> Bezug: Richtlinie 2009/18/EG vom 23. April 2009 zur Festlegung der Grundsätze für die Untersuchung von Unfällen im Seeverkehr und zur Änderung der Richtlinie 1999/35/EG und der Richtlinie 2002/59/EG (ABl. EG L 131, 28.05.2009, S. 114)<br /> <br /> <span style="font-weight: bold">Beschlussempfehlung des Ausschusses:</span> Titeländerung (eingebracht als: Erstes Gesetz zur Änderung des Seesicherheits-Untersuchungs-Gesetzes); redaktionelle Änderungen zur besseren Verständlichkeit und Fehlerbereinigung, Klarstellung betr. Betretungsrecht bei Überwachungsbefugnis;<br /> Änderung und erneute Änderung versch. §§ Seesicherheits-Untersuchungsgesetz sowie zusätzliche Änderung §§ 8 und 9 Seeaufgabengesetz und §§ 3 und 6 Binnenschifffahrtsaufgabengesetz; Verordnungsermächtigung