Gesetz zur Änderung des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch - Anrechnung von Zeiten des Mutterschutzes
Anrechnung von Mutterschutzzeiten auf die Wartezeit von 45 Jahren zur Gewährung einer abschlagsfreien Altersrente für besonders langjährig Versicherte;<br /> Änderung § 51 Sechstes Buch Sozialgesetzbuch