Gesetz zur Änderung des Schwerbehindertengesetzes (G-SIG: 13020414)
<b>Bezug:</b> Beschluß der Konferenz der Ministerpräsidenten der Länder zur Reform des Ausgleichsfonds (30. November bis 2. Dezember 1994) <br><br><b>Inhalt:</b> Änderung § 11 Schwerbehindertengesetz: direkte Verwaltung der Mittel aus der Ausgleichsabgabe, die bisher an den Bundesausgleichsfonds abgeführt wurden, durch die Länder, Berücksichtigung der Belange der neuen Bundesländer; Änderung der §§ 36 und 41 Schwerbehinderten- Ausgleichsabgabeverordnung. Es wird Verwaltungsaufwand eingespart. <br><br><b>Nebenschlagwörter:</b> Ausgleichsabgabe gem.Schwerbehindertengesetz/Verwaltung von Mitteln aus der Ausgleichsabgabe durch die Länder