Gesetz zur Änderung des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes und des Telekommunikationsgesetzes
Verbesserung der Verfolgung handwerksrechtlicher und gewerberechtlicher Verstöße durch Wiedereinführung des Verbots der unzulässigen Werbung für zulassungspflichtige Handwerksleistungen sowie von Auskunftsansprüchen der Kontrollbehörden bei anonymen Werbemaßnahmen, Gleichstellung der nach Landesrecht zuständigen Behörden mit der Finanzkontrolle Schwarzarbeit betr. Betretungsrechte zur Prüfung von Personen und Geschäftsunterlagen;<br /> Änderung §§ 2, 5, 7, 8 und 12 sowie Einfügung § 4a Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz sowie Änderung § 112 Telekommunikationsgesetz<br /> <br /> <strong>Änderung durch BR-Beschluss:</strong> Ausdehnung der Zusammenarbeit zwischen Überwachungsbehörden der Länder und Finanzkontrolle Schwarzarbeit auf das Taxengewerbe und Mietwagengewerbe betr. Schwarzarbeit und illegale Beschäftigung, Einbeziehung von Leiharbeitnehmern in die Mitführungspflicht und Vorlagepflicht von Ausweispapieren;<br /> Erneute Änderung § 2 sowie zusätzliche Änderung § 2a Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz